Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Wohnmobils bei VanCave

Artikel 1. Definitionen

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in folgender Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt:

a. VanCave: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: VanCave (Tochter von BlanXs) mit Sitz in J. Keplerweg 10d in Alphen aan den Rijn, eingetragen bei der Handelskammer unter der Handelskammernummer 72168609;

B. Mieter: die Person, die bei VanCave ein Wohnmobil mietet oder mieten möchte;

C. Vertrag: der Mietvertrag zwischen VanCave und dem Mieter;

D. Wohnmobil: das vom Mieter bei VanCave gemietete Wohnmobil;

e. Fahrer: die natürliche Person, die vom Mieter schriftlich oder per E-Mail als Fahrer des Wohnmobilbusses benannt wurde;

F. Website: die Website www.vancave.nl , die von VanCave verwaltet wird.

Artikel 2. Allgemeines

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Angebot von VanCave und für jede Vereinbarung zwischen VanCave und dem Mieter.

2.2. VanCave ist an sein Angebot nicht gebunden, wenn auf der Website oder in einer E-Mail-Nachricht Druck-, Satz- oder Programmierfehler vorliegen.

2.3. Der Mieter wird vor Vertragsschluss auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

Artikel 3. Zustandekommen der Vereinbarung

3.1. Der Mieter kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich am VanCave-Standort eine Verfügbarkeitsanfrage an VanCave richten. Anschließend sendet VanCave sein Angebot per E-Mail an den Mieter.


3.2. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Mieter dem Angebot von VanCave über die Website oder E-Mail zugestimmt hat.

3.3. Nachdem der Mieter dem Angebot von VanCave zugestimmt hat, sendet VanCave dem Mieter per E-Mail eine Bestätigung mit einem Zahlungslink für die Zahlung der Anzahlung oder für die Zahlung der gesamten Miete zuzüglich der Kaution, wenn Artikel 12.3 Anwendung findet. Dieser Betrag muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand dieser Bestätigungs-E-Mail bezahlt werden. Zahlt der Mieter diesen Betrag nicht fristgerecht, sendet VanCave dem Mieter eine Zahlungserinnerung per E-Mail mit der Bitte, den Betrag innerhalb von 24 Stunden nach Versand dieser Erinnerungs-E-Mail zu zahlen. Kommt der Mieter der Zahlungserinnerung nicht nach, löst VanCave den Vertrag auf. Der Mieter wird über die Auflösung per E-Mail informiert. VanCave haftet nicht für Schäden, die dem Mieter infolge einer solchen Auflösung entstehen.

Artikel 4. Kündigung des Vertrags durch VanCave

4.1. VanCave ist berechtigt, den Vertrag im Falle höherer Gewalt zu kündigen. Als höhere Gewalt gelten Wetterbedingungen oder (Natur-)Katastrophen, die das Fahren des Wohnmobils unklug machen oder bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Wohnmobil während der Fahrt beschädigt oder zerstört, verloren geht oder gestohlen wird. des vom Mieter reservierten Wohnmobils und VanCave kann kein vergleichbares Wohnmobil zur Verfügung stellen.

4.2. Kündigt VanCave den Vertrag aufgrund höherer Gewalt, erstattet VanCave dem Mieter die bereits geleisteten Zahlungen.

4.3. Wenn VanCave hierfür einen triftigen Grund hat, beispielsweise einen Betrugsverdacht oder den Verdacht, dass der Mieter seinen Verpflichtungen gegenüber VanCave nicht nachkommt, kann VanCave entscheiden, das Wohnmobil dem Mieter nicht zu überlassen, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz hat. oder jede andere Form der Entschädigung. In einem solchen Fall werden dem Mieter bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

4.4. Im Falle einer Stornierung des Vertrages haftet VanCave nicht für etwaige Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen.



Artikel 5. Mietdauer

5.1. Die Mietdauer beginnt am Abholtag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr und endet am Rückgabetag zwischen 9:00 und 11:00 Uhr. Jedes Wohnmobil hat seine eigenen Abhol- und Bringzeiten. Diese Zeiten werden dem Mieter 10 Tage vor Mietbeginn per E-Mail zugesandt. Bei Überschreitung der Mietdauer um einen ganzen oder einen Teiltag wird dem Mieter eine Tagesmiete (1/7 Teil der Wochenmiete) zuzüglich einer Zusatzgebühr von € 400,00 in Rechnung gestellt. Für jeden Tag, an dem der Mieter das Wohnmobil verspätet zurückgibt, wird dem Mieter die Tagesmiete zuzüglich der Zusatzgebühr von 400,00 € in Rechnung gestellt.

Artikel 6. Art des Wohnmobils und Nichtverfügbarkeit des Wohnmobils

6.1. Der Mieter mietet einen bestimmten Wohnmobiltyp. Das bedeutet, dass der Mieter keinen Anspruch auf ein bestimmtes Modell hat. Der vom Mieter gemietete Wohnmobiltyp umfasst verschiedene Modelle. Der Mieter muss das Wohnmobil akzeptieren, das dem von ihm gebuchten Typ entspricht. Dabei kann es sich um das dem Mieter vor oder bei Vertragsabschluss als Beispiel bekannt gegebene Wohnmobilmodell oder ein vergleichbares Modell handeln.

6.2. Wenn VanCave dem Mieter den vom Mieter gebuchten Wohnmobiltyp aufgrund höherer Gewalt nicht zur Verfügung stellen kann, beispielsweise weil der Vormieter das Wohnmobil nicht rechtzeitig zurückgegeben hat, wird VanCave den Mieter hierüber schnellstmöglich informieren und ggf VanCave hat das Recht, dem Mieter einen anderen Wohnmobiltyp zur Verfügung zu stellen. Nimmt der Mieter ein Wohnmobil eines anderen Typs nicht an, hat er das Recht, den Vertrag aufzulösen. Sollte kein Wohnmobil eines anderen Typs verfügbar sein, wird der Vertrag aufgelöst. Wird der Vertrag gemäß diesem Artikel aufgelöst, werden die vom Mieter bereits geleisteten Zahlungen an den Mieter zurückerstattet. VanCave haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Auflösung des Vertrags gemäß diesem Artikel entstehen. Nimmt der Mieter einen anderen Wohnmobiltyp an und gilt für diesen anderen Typ ein niedrigerer Mietpreis, wird die Gesamtmietsumme entsprechend angepasst.





Artikel 7. Kilometer

7.1. Alle Kilometer sind im Mietpreis enthalten, sofern im Angebot von VanCave oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

Artikel 8. Versicherung

8.1. Der Camper ist WA + Casco, inklusive Insassen, versichert. Es besteht eine Selbstbeteiligung von 1.000 € pro Schadensfall, die bei Schäden im In- und Ausland dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Im Lieferumfang des Wohnmobils ist eine Green Card enthalten. Schäden, die durch Hagel oder andere Witterungseinflüsse, einen geplatzten Reifen und die Kosten für den Austausch eines Fensters infolge eines Fensterbruchs oder Steinschlags entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Diese Formen unvorhergesehener Schäden fallen unter den Selbstbehalt.

8.2. Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls in einem Ausmaß unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer Rausch- oder Genussmittel stand, dass er dies nicht tun konnte Es wird ausschließlich davon ausgegangen, dass die Person, die das Wohnmobil ordnungsgemäß fahren kann, zu Lasten des Mieters geht. Der durch das Fahren Unbefugter entstehende Schaden geht ebenfalls zu Lasten des Mieters. Schließlich sind Schäden an der Innenausstattung nicht von der Versicherung abgedeckt, sodass Reparatur- und Austauschkosten vollständig zu Lasten des Mieters gehen. Schäden am Wohnmobil, die durch unvorsichtigen Gebrauch des Wohnmobils entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 9. Anzahlung

9.1. Die Kaution pro Mietzeitraum beträgt 1.000,00 €. Die Kaution muss spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn bezahlt werden. Sofern der Mieter alle seine Verpflichtungen gegenüber VanCave erfüllt hat, wird diese Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Wohnmobils durch den Mieter, ggf. nach Abzug der vom Mieter geschuldeten Mehrkosten, auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Im Schadensfall kann die in diesem Artikel genannte Frist im Zusammenhang mit der Schadensregulierung verlängert werden. Stellt sich heraus, dass die Kaution nicht für die Entschädigung des VanCave nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehenden Schadens ausreicht, wird der Mieter den von VanCave festgesetzten Selbstbehalt zusätzlich zur Kaution unverzüglich an VanCave zahlen. Bei Bedarf wird zur Konkretisierung eine Schlussrechnung erstellt.

9.2. Die Kaution wird nicht verzinst.

Artikel 10. Stornierung und Änderung der Vereinbarung

10.1. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Datum der Postzustellung bzw. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs der E-Mail bei VanCave. VanCave empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung.

10.2. Die Stornokosten betragen:

a. bei Stornierung ab 15 Wochen vor Mietbeginn: 25 % der Mietsumme;

B. bei Stornierung ab 10 Wochen und weniger als 15 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises;

C. bei Stornierung weniger als 10 Wochen vor Mietbeginn oder wenn der Mieter den Camper ohne Stornierung nicht abholt (No-Show): 100 % der Mietsumme.

10.3. Eine vorzeitige Rückgabe des Wohnmobils führt nicht zu einer Rückerstattung des Mietpreises (oder eines Teils davon).

10.4. Wenn der Mieter keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, geht dies ausschließlich auf Risiko des Mieters und berechtigt den Mieter nicht zu einer Entschädigung seitens VanCave, zu einem Rabatt auf die in Artikel 10.2 genannten Stornierungskosten oder zu einer anderen Form der Entschädigung. .

10.5. Eine kostenlose Vertragsänderung ist nicht möglich, es sei denn, VanCave hat der Änderung schriftlich oder per E-Mail ohne zusätzliche Kosten zugestimmt. Können sich VanCave und der Mieter nicht über die mit der Änderung des Vertrags verbundenen Mehrkosten einigen, bleibt der ursprüngliche Vertrag in Kraft oder der Mieter muss den Vertrag kündigen und die Stornierungskosten werden dem Mieter gemäß Artikel 10.2 in Rechnung gestellt.

10.6. Eine Verkürzung der Mietdauer ist nicht möglich. Möchte der Mieter die Mietdauer verkürzen, muss er den Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Für diese Stornierung gilt Artikel 10.2.

Artikel 11. Legitimation und personenbezogene Daten

11.1. Bei der Übergabe des Wohnmobils ist für den Mieter und alle Fahrer eine Identifizierung mittels gültigem Reisepass und Führerschein erforderlich.

11.2. VanCave verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Art und Weise, wie VanCave personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von VanCave unter www.VanCave.nl/privacybeleid/.

Artikel 12. Zahlung

12.1. Die Zahlung muss wie folgt erfolgen:

a. 50 % der Gesamtmiete sofort nach Vertragsschluss;

B. 50 % der Gesamtmiete + Anzahlung 6 Wochen vor Mietbeginn.

12.2. Bei Vertragsabschluss innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn ist die Gesamtmiete + Kaution sofort nach Vertragsschluss zu zahlen.

12.3. Die Zahlung muss über das VanCave-Zahlungssystem erfolgen. Wenn der Mieter kein niederländisches Bankkonto hat, muss die Zahlung auf das Bankkonto NL87 BUNQ 2041 0893 77 im Namen von VanCave erfolgen.

12.4. Zahlt der Mieter nicht rechtzeitig, sendet VanCave dem Mieter eine Mahnung. Kommt der Mieter dieser Mahnung nicht nach, hat VanCave das Recht, den Vertrag aufzulösen und die Stornokosten gemäß Artikel 10.2 werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

12.5. Sämtliche Strafen, die VanCave erhalten hat und die sich auf den Mietzeitraum beziehen, in dem der Camper dem Mieter zur Verfügung stand, gehen zu Lasten des Mieters.

VanCave erhebt Verwaltungskosten für die Suche, Prüfung, Versendung und Aufbewahrung der Bußgelder. Diese Verwaltungskosten betragen 35 € inkl. MwSt. pro Ticket. VanCave leitet das Ticket an den Mieter weiter mit der Bitte, das Ticket unverzüglich in der auf dem Ticket beschriebenen Weise zu bezahlen. Unmittelbar nachdem der Mieter die Geldbuße bezahlt hat, muss der Mieter VanCave darüber informieren

Im Falle von Park- und/oder Auslandsstrafen wird VanCave manchmal zur Zahlung der Strafe aufgefordert. In diesem Fall findet der Mieter dann die Höhe des Bußgeldes sowie die oben genannten Verwaltungskosten auf der Rechnung, die dem Mieter über das Bußgeld zugesandt wird.

12.6. Zahlt der Mieter den geschuldeten Betrag an VanCave nicht rechtzeitig, sendet VanCave dem Mieter eine Mahnung. Reagiert der Mieter auf die Mahnung nicht, kommt er in Verzug. Der Mieter schuldet dann die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Mieters bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten Betrags berechnet. Bleibt der Mieter nach Mahnung und Inverzugsetzung bei der Begleichung der Forderung fahrlässig, kann VanCave die Forderung abtreten, wobei der Mieter in diesem Fall neben dem dann fälligen Gesamtbetrag und den gesetzlichen Kosten auch zur Zahlung sämtlicher gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten verpflichtet ist Interesse. Die außergerichtlichen Inkassokosten bestimmen sich nach dem Inkassokostengesetz.

Artikel 13. Reparatur und Beschädigung

13.1. Bei der Rückgabe muss sich das Wohnmobil im gleichen Zustand befinden wie bei der Lieferung.

13.2. Trotz der Tatsache, dass VanCave-Wohnmobile gut gewartet werden, kann es immer zu einem Defekt oder einer Beschädigung kommen.

13.3. Der Mieter kann notwendige Reparaturen bis zu einem Betrag von 75,00 € durchführen lassen. Dies sollte bei einer fachkundigen Reparaturwerkstatt erfolgen, am besten bei einem Händler der Marke des Wohnmobils (siehe Zulassungsbescheinigung). Bei Reparaturen, die diesen Betrag überschreiten, muss immer zuerst VanCave kontaktiert und eine Genehmigung eingeholt werden. Der Mieter wird nach Möglichkeit den Anweisungen von VanCave Folge leisten. Im Namen von VanCave ausgestellte Originalrechnungen und Einzelrechnungen werden dem Mieter am Ende der Mietzeit erstattet.

13.4. Schäden an der Innenausstattung, der Klimaanlage, der Rückfahrkamera, den Solarpaneelen, der Markise und dem Fahrradträger gehen zu Lasten des Mieters, mit Ausnahme normaler Abnutzung und Gebrauchsspuren.

13.5. Bei jedem Zusammenstoß muss die örtliche Polizei eingeschaltet und das europäische Schadensformular ausgefüllt werden. Der Mieter muss VanCave außerdem innerhalb von 24 Stunden telefonisch informieren.

13.6. Schäden und Kosten, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, wie z. B. durch Fahren unter Alkoholeinfluss, Überlassen des Fahrzeugs durch Unbefugte, Beschlagnahme, Drogentransport, Überschwemmung, Zerstörung des Innenraums usw., gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

13.7. Der Mieter ist verpflichtet, VanCave während der Reise und bei der Rückgabe des Wohnmobils bekannte Schäden und Mängel zu melden. Während der Reise können Schäden und Mängel VanCave auf folgende Weise gemeldet werden:

– über die Servicenummer, die auf der Checkliste im Wohnmobil angegeben ist;

– per WhatsApp unter +31652518578;

– über info@VanCave.nl

13.8. Eine Rückerstattung von Urlaubstagen aufgrund eines Mangels ist ausgeschlossen. Wegen eines Mangels eines Teils während der Mietzeit kann der Mieter keinen Schadensersatz verlangen.

Artikel 14. Wartung und Beschädigung des Inventars

14.1. Der Camper wird mit vollem Kraftstofftank, vollem AdBlue-Tank (falls vorhanden), 25 % gefülltem Frischwassertank, leerem Abwassertank und komplett innen und außen gereinigt geliefert. Am Ende der Mietzeit muss der Camper innen und außen sauber sein (mit Ausnahme des Daches), der Frischwassertank muss zu 25 % gefüllt sein, der Abwassertank muss leer sein und er muss mit vollem Treibstoff zurückgegeben werden AdBlue-Tank (falls vorhanden). Ist dies nicht der Fall, werden von der Kaution folgende Beträge abgezogen:

a. ein Betrag von maximal 200,00 € für die Innenreinigung;

B. 150,00 € für die Außenreinigung;

C. 50,00 € für die Entleerung des Abwassertanks;

D. 100,00 € für das Entleeren und Reinigen der Kassettentoilette;

e. 30,00 € für das Auffüllen des Kraftstoff- und/oder AdBlue-Tanks (falls vorhanden) + die Kraftstoffkosten.

14.2. Kommt es zu Schäden am Inventar oder fehlen Teile, stellt VanCave dem Mieter nachträglich die Kosten für den Neukauf in Rechnung.

Artikel 15. Kraftstoff

15.1. Der Verbrauch von Kraftstoff (Diesel) und AdBlue geht zu Lasten des Mieters. Der Mieter erhält das Wohnmobil mit vollem Kraftstoff- und AdBlue-Tank und muss das Wohnmobil mit vollem Tank zurückgeben.

Artikel 16. Verbrauchskosten

16.1. Für den Ölverbrauch fallen keine Kosten an.

Artikel 17. Fahrer

17.1. Der Fahrer muss mindestens 25 und 5 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen niederländischen Führerscheins sein, der zum Führen des gemieteten Wohnmobils erforderlich ist. Nicht-niederländische Einwohner müssen im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sein, der im Herkunftsland beantragt werden kann. Für das Fahren des Wohnmobils mit Führerschein B muss der Fahrer ein Gewicht auf dem Kennzeichen von 3.000 bis 3.200 kg berücksichtigen, laut EU-Norm inklusive Fahrer (75 kg), vollem Kraftstoff, Frischwassertanks, Gasflaschen, Reserve Rad, Kabeltrommel, Standard-Bordwerkzeug und 10 kg pro Meter Länge des Wohnmobils. Um den Camper mit einem C1-Führerschein zu fahren, muss der Fahrer mit einem Gewicht auf dem Kennzeichen von bis zu 5.400 kg rechnen, laut EU-Norm inklusive Fahrer (75 kg), vollem Kraftstoff, Frischwassertanks, Gasflaschen, Ersatz Rad, Kabeltrommel, Standard-Bordwerkzeug und 10 kg pro Meter Länge des Wohnmobils.

17.2. Der Camper darf nur von dem/den vom Mieter angegebenen Fahrer(n) gefahren werden. Für begangene Verkehrsverstöße haftet der Mieter persönlich.

17.3. Der Fahrer muss bei der Nutzung des Wohnmobils alle Anweisungen von VanCave befolgen. Der Fahrer muss das Wohnmobil vorsichtig und sicher fahren. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. mit maximal 110 km/h zu fahren

Artikel 18. Pflichten des Mieters

18.1. Ist der Mieter nicht der Fahrer, so hat der Mieter den Fahrer auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass der Fahrer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachtet. Der Mieter bleibt während der Mietdauer jederzeit für das Wohnmobil verantwortlich, auch wenn der Mieter nicht der Fahrer ist.

18.2. Das Wohnmobil bleibt jederzeit Eigentum von VanCave. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Wohnmobil unterzuvermieten, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu übertragen, zu belasten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

18.3. Der Mieter gewährleistet, dass er oder der Fahrer über die körperliche und geistige Verfassung verfügen, die erforderlich ist, um das Wohnmobil sicher führen zu können.

18.4. Der Mieter ist für die Güter und Personen verantwortlich, die er im Wohnmobil befördert.

18.5. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, mit dem Wohnmobil Waffen, Brand- oder Sprengstoffe oder illegale Güter wie Betäubungsmittel zu transportieren, das Wohnmobil für kriminelle Aktivitäten oder Straftaten zu nutzen oder das Wohnmobil zur entgeltlichen Personenbeförderung zu nutzen.

18.6. Das Wohnmobil muss in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen, Vorschriften und Vorschriften verwendet werden.

18.7. Im Falle einer Pfändung des Wohnmobils während der Mietzeit bleibt der Mieter zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlung des Mietpreises einschließlich Lagerung, verpflichtet, bis das Wohnmobil wieder frei von Pfändungen im Besitz von VanCave ist. Der Mieter ist verpflichtet, VanCave alle durch die Pfändung entstehenden Kosten zu ersetzen. Im Falle einer Pfändung des Wohnmobils muss der Mieter VanCave unverzüglich benachrichtigen. Der Mieter muss den Pfänder über die Eigentumsrechte von VanCave informieren.

18.8. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen gegenüber VanCave aus dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, hat der Mieter alle Schäden und/oder Kosten zu ersetzen, die VanCave als Vertragspartner entstanden sind Ergebnis.

Artikel 19. Weisung

19.1. Bei der Abholung des Wohnmobils erhält der Mieter eine ausführliche Einweisung in die Bedienung des Wohnmobils und des Zubehörs. Diese Anleitung ist auch auf der Website im Anleitungsfilm zu sehen. Die Bedienungsanleitungen des Wohnmobils werden dem Mieter ausgehändigt.

Artikel 20. Welche Länder dürfen besucht werden?

20.1. Mit dem Camper dürfen alle Länder Europas bereist werden, mit Ausnahme der vorab von der Versicherung und VanCave ausgewiesenen Risikogebiete. Die betroffenen Länder befinden sich auf der grünen Karte. Es ist nicht gestattet, mit dem Wohnmobil Wintersportgebiete zu besuchen oder das Wohnmobil für Wintersportzwecke zu nutzen. Schäden, die in Wintersportgebieten oder bei der Nutzung des Wohnmobils zu Wintersportzwecken entstehen, liegen in der Verantwortung des Mieters.

Artikel 21. Haustiere

21.1. Hunde sind nur in zwei Arten von Wohnmobilen erlaubt, die VanCave vermietet. Die Art der Camper, die Hunde erlauben, ist auf der Website angegeben. Andere Haustiere als Hunde sind in den Wohnmobilen niemals gestattet. Hat der Mieter einen Hund in einem Wohnmobil mitgebracht, für das Hunde verboten sind, oder hat der Mieter ein anderes Haustier als einen Hund im Wohnmobil mitgebracht, werden die Reinigungskosten in Höhe von 500,00 € und ggf. die Kosten für die Reparatur von der Kaution abgezogen sichtbare Schäden, die durch das Haustier verursacht wurden.

Artikel 22. Rauchen

22.1. Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet. Sollte im Wohnmobil geraucht worden sein, werden die anfallenden Reinigungskosten von der Kaution abgezogen. Diese Reinigungskosten betragen mindestens 500 €.

Artikel 23. Parken

23.1. Das Abstellen eines Autos des Mieters und/oder Fahrers auf dem VanCave-Gelände während der Mietdauer erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und ist nur auf Anfrage möglich. Der Parkpreis ist auf der Website angegeben. VanCave haftet nicht für etwaige Folgen, die das Parken dieses Fahrzeugs mit sich bringt (z. B. Beschädigung oder Diebstahl).

Artikel 24. Haftung

24.1. VanCave kann nicht für Schadensersatz haftbar gemacht werden, der eine direkte oder indirekte Folge von Folgendem ist:

a. ein Ereignis, das tatsächlich außerhalb seiner Kontrolle liegt und daher nicht auf seine Handlungen zurückgeführt werden kann;

B. jede Handlung oder Unterlassung des Mieters oder Fahrers.

24.2 VanCave haftet nicht für Schäden jeglicher Art, weil VanCave sich auf falsche und/oder unvollständige Angaben des Mieters verlassen hat.

24.3. Darüber hinaus haftet VanCave niemals für persönliche, materielle und/oder immaterielle Schäden des Mieters, Fahrers oder seiner Reisebegleiter, die durch die Nutzung des Wohnmobils, mechanische Fehlfunktionen und/oder Kollisionsschäden verursacht werden. VanCave haftet nicht für den Diebstahl von Eigentum des Mieters oder Dritter aus dem Wohnmobil. VanCave haftet nicht für Schäden durch Tod oder Körperverletzung.

24.3. VanCave haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, entgangene (Urlaubs-)Freude, Reisekosten, Übernachtungskosten, Kosten für Ersatztransporte, Kosten, die nicht durch die eigene Pannenhilfe oder Versicherung des Mieters gedeckt sind, und Schäden durch Geschäftsstagnation.

24.4. Sollte VanCave für einen Schaden haftbar sein, ist die Haftung von VanCave auf die Höhe der von VanCaves Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt. Zahlt der Versicherer in jedem Fall nicht oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, ist die Haftung von VanCave auf die Mietsumme beschränkt.

Artikel 25. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

25.1. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen zwischen VanCave und dem Mieter gilt niederländisches Recht.

25.2. Alle Streitigkeiten über Vereinbarungen zwischen dem Mieter und VanCave werden von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz von VanCave befindet. Nachdem VanCave sich schriftlich gegen den Mieter auf diese Klausel berufen hat, hat der Mieter einen Monat Zeit, das zuständige Gericht gemäß dem Gesetz für die Beilegung des Streits zu wählen.